Das Patenamt ist kein bloßer Ehrentitel, sondern ein wahrhaft kirchliches Amt (officium). Sein Kern, seine Voraussetzungen und seine Grenzen sind im Codex Iuris Canonici, im Katechismus und in der pastoralen Praxis der Kirche präzise umrissen.
Die Taufe ist das Sakrament des Glaubens. Dieser Glaube muss bei der Taufe nicht vollkommen und reif sein — es genügt ein Ansatz, der sich entwickeln soll. Gerade weil niemand allein, sondern nur „im Glauben der Kirche" glaubt, stellt die Kirche dem Täufling Menschen zur Seite, die diesen Anfang schützen und wachsen lassen.
Bei Kindern wie bei Erwachsenen muss der Glaube nach der Taufe wachsen. Die Taufvorbereitung führt nur zur Schwelle des neuen Lebens; die Taufe selbst ist die Quelle, aus der das ganze christliche Leben entspringt. Damit sich diese „Taufgnade" entfalten kann, sind die Eltern wichtig — und an ihrer Seite Pate und Patin.
Den Kern des Amtes beschreibt der Codex in einem einzigen Satz. Der Pate hilft dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation oder bringt das Kind gemeinsam mit den Eltern zur Taufe — und wirkt vor allem daran mit, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt.
„Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt."
Der Katechismus deutet dieselbe Aufgabe theologisch. Pate und Patin sollen mitwirken; ihr Dienst ist nicht privat, sondern ein „wahrhaft kirchliches Amt" (officium), das in der Verantwortung der ganzen Gemeinschaft steht.
„Damit sich die Taufgnade entfalten kann, ist die Hilfe der Eltern wichtig. Auch der Pate und die Patin sollen mitwirken. Sie müssen gute Christen sein, die fähig und bereit sind, dem neugetauften Kind oder Erwachsenen auf seinem Weg im christlichen Leben beizustehen. Ihre Aufgabe ist ein wahrhaft kirchliches Amt [officium]."
Damit jemand zum Patendienst zugelassen wird, nennt der Codex fünf Bedingungen. Sie verbinden eine formale Beauftragung mit der inneren Eignung: Der Pate soll selbst in lebendiger Verbindung zur Kirche stehen, um den ihm anvertrauten Dienst glaubwürdig leisten zu können.
Vom Täufling, den Eltern oder dem Pfarrer/Taufspender dazu bestimmt — und geeignet sowie bereit, diesen Dienst zu leisten.
Das 16. Lebensjahr vollendet, sofern der Diözesanbischof keine andere Grenze festsetzt oder eine begründete Ausnahme zulässig erscheint.
Katholisch und gefirmt, bereits zur Eucharistie zugelassen — und mit einer Lebensführung, die dem Glauben und dem Dienst entspricht.
Frei von jeder rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe.
Der Pate darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein — das Patenamt steht neben dem Elternamt, nicht an dessen Stelle.
Die Zahl der Paten ist bewusst begrenzt. Der Codex lässt entweder einen Paten oder eine Patin zu — oder ein Paar aus Pate und Patin. Mehr als zwei sind nach kirchlichem Recht nicht vorgesehen.
„Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen."
In der Praxis wählen die meisten Eltern zwei Paten. Wichtig zu wissen: Ein einmal eingetragener Pate kann nicht wieder abgesetzt werden — etwa nach einem Streit. Der Pfarrer kann den Namen nicht aus dem Taufregister streichen, denn mit der Unterschrift wurde die Taufe bekundet. Die Wahl will deshalb sorgfältig getroffen sein.
Der Codex unterscheidet klar zwischen dem Patenamt und der Rolle des Taufzeugen. Ein Getaufter aus einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft kann nicht selbst Pate sein — wohl aber als Taufzeuge mitwirken, sofern zugleich ein katholischer Pate beigezogen ist.
„Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden."
Muss katholisch, gefirmt und zur Eucharistie zugelassen sein (can. 874 § 1, 3°).
Trägt das volle kirchliche Amt: Begleitung im Glauben und Mitverantwortung für die christliche Erziehung.
Wird mit dieser Funktion ins Taufregister eingetragen.
Ein evangelischer Christ kann zugelassen werden — vorausgesetzt, der andere Pate ist katholisch.
Bezeugt die Taufe, übernimmt aber nicht das katholische Patenamt im kirchenrechtlichen Sinn.
Trägt der ökumenischen Wirklichkeit vieler Familien Rechnung, ohne die konfessionelle Bindung des Amtes aufzugeben.
Was das Kirchenrecht knapp formuliert, entfaltet sich im Alltag über Jahre. Ein Kind braucht, wenn es älter wird, Menschen, die es auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten. Gerade in der Pubertät können Paten zu wichtigen Bezugspersonen werden, weil sie mit mehr Abstand auf Spannungen zwischen Eltern und Kind blicken.
Hier ist ein verbreitetes Missverständnis klarzustellen: Der Pate ist nicht für weltliche Geschenke zuständig. Seine Aufgabe ist nach can. 872 und KKK 1255 das Hinführen zum christlichen Leben — die Begleitung im Glauben, nicht die materielle Versorgung des Kindes. Geld- und Sachgeschenke gehören nicht zum Wesen des Patenamtes; sie können es weder ersetzen noch begründen.
Das setzt regelmäßigen Kontakt voraus. Wertvoller als das teuerste Geschenk ist die geschenkte Zeit — ein Wochenende bei der Patentante, eine gemeinsame Wanderung, echtes Interesse an dem, was das Kind beschäftigt. Auch in Krisen der Familie können Paten dem Kind helfend zur Seite stehen.
Weil das Amt nicht widerrufen werden kann, lohnt vor der Zusage die ehrliche Selbstprüfung: Kann ich diesem Kind ein zuverlässiger Begleiter sein? Wie steht es um meinen eigenen Glauben? Trägt die Beziehung zur Familie auch Krisen? Lang gewachsene Bindungen — zu Geschwistern oder langjährigen Freunden — sind dafür eine bessere Grundlage als die flüchtige Bekanntschaft.
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Dr. Thomas Prüm
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